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   AG Halle/Saale, 29.01.2013 - 95 C 3073/12   

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https://dejure.org/2013,41092
AG Halle/Saale, 29.01.2013 - 95 C 3073/12 (https://dejure.org/2013,41092)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 29.01.2013 - 95 C 3073/12 (https://dejure.org/2013,41092)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 95 C 3073/12 (https://dejure.org/2013,41092)
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  • AG Gelsenkirchen, 31.05.2012 - 32 C 69/12
    Auszug aus AG Halle/Saale, 29.01.2013 - 95 C 3073/12
    Zweck der Norm ist allein ein Schutz des Versicherungsnehmers vor der unzulässigen Geltendmachung der noch nicht getilgten Versicherungsnebenkosten (Abschluss- und Vertriebskosten) und vor dem faktischen Druck, eine Kündigung des Versicherungsvertrages wegen fortbestehender Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Kosten zu unterlassen (vgl. LG Düsseldorf vom 10.02.2011 - 11 O 401/10; LG Rostock vom 06.08.2010 - 10 O 137/10; AG Gelsenkirchen vom 31.05.2012 - 32 C 69/12; AG Schöneberg vom 13.12.2011 - 4 C 192/11).

    Die bewusste Aufspaltung und formale juristische Aufteilung der vertraglichen Abreden in Versicherungsvertrag einerseits und separate Kostenausgleichsvereinbarung andererseits umgeht daher den dargelegten Schutzzweck der Norm (vgl. AG Gelsenkirchen vom 31.05.2012 - 32 C 69/12).

  • LG Rostock, 06.08.2010 - 10 O 137/10

    Versicherungsrecht: Wirksamkeit einer Ausgleichsvereinbarung über Abschluss- und

    Auszug aus AG Halle/Saale, 29.01.2013 - 95 C 3073/12
    Zweck der Norm ist allein ein Schutz des Versicherungsnehmers vor der unzulässigen Geltendmachung der noch nicht getilgten Versicherungsnebenkosten (Abschluss- und Vertriebskosten) und vor dem faktischen Druck, eine Kündigung des Versicherungsvertrages wegen fortbestehender Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Kosten zu unterlassen (vgl. LG Düsseldorf vom 10.02.2011 - 11 O 401/10; LG Rostock vom 06.08.2010 - 10 O 137/10; AG Gelsenkirchen vom 31.05.2012 - 32 C 69/12; AG Schöneberg vom 13.12.2011 - 4 C 192/11).
  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 11 O 401/10

    Nichtigkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung bezüglich der Abschlusskosten und

    Auszug aus AG Halle/Saale, 29.01.2013 - 95 C 3073/12
    Zweck der Norm ist allein ein Schutz des Versicherungsnehmers vor der unzulässigen Geltendmachung der noch nicht getilgten Versicherungsnebenkosten (Abschluss- und Vertriebskosten) und vor dem faktischen Druck, eine Kündigung des Versicherungsvertrages wegen fortbestehender Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Kosten zu unterlassen (vgl. LG Düsseldorf vom 10.02.2011 - 11 O 401/10; LG Rostock vom 06.08.2010 - 10 O 137/10; AG Gelsenkirchen vom 31.05.2012 - 32 C 69/12; AG Schöneberg vom 13.12.2011 - 4 C 192/11).
  • AG Berlin-Schöneberg, 13.12.2011 - 4 C 192/11

    Trennung von fondsgebundener Rentenversicherung und Kostenausgleichsvereinbarung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 29.01.2013 - 95 C 3073/12
    Zweck der Norm ist allein ein Schutz des Versicherungsnehmers vor der unzulässigen Geltendmachung der noch nicht getilgten Versicherungsnebenkosten (Abschluss- und Vertriebskosten) und vor dem faktischen Druck, eine Kündigung des Versicherungsvertrages wegen fortbestehender Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Kosten zu unterlassen (vgl. LG Düsseldorf vom 10.02.2011 - 11 O 401/10; LG Rostock vom 06.08.2010 - 10 O 137/10; AG Gelsenkirchen vom 31.05.2012 - 32 C 69/12; AG Schöneberg vom 13.12.2011 - 4 C 192/11).
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